Server des weltweit größten Darknet-Marktplatzes beschlagnahmt und 543 Bitcoins im Gesamtwert von 23 Millionen Euro sichergestellt
Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main – Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) – und das Bundeskriminalamt (BKA) haben am heutigen Dienstag die in Deutschland befindliche Serverinfrastruktur des weltweit größten illegalen Darknet-Marktplatzes „Hydra Market“ sichergestellt und diesen damit geschlossen. Es wurden Bitcoins in Höhe von derzeit umgerechnet ca. 23 Mio. EUR sichergestellt, welche dem Marktplatz zugerechnet werden.
Das diesbezüglich bei der ZIT anhängige Ermittlungsverfahren richtet sich gegen die bislang unbekannten Betreiber und Administratoren der genannten Plattform. Gegen diese besteht unter anderem der Verdacht des gewerbsmäßigen Betreibens krimineller Handelsplattformen im Internet, des gewerbsmäßigen Verschaffens oder Gewährens einer Gelegenheit zum unbefugten Erwerb oder zur unbefugten Abgabe von Betäubungsmitteln sowie der gewerbsmäßigen Geldwäsche.
Den am heutigen Tag durchgeführten Sicherstellungen gingen aufwändige Ermittlungen voraus, die seit August 2021 vom BKA und der ZIT geführt werden und an denen mehrere US-amerikanische Behörden beteiligt waren. Bei dem illegalen Marktplatz handelte es sich um eine mindestens seit 2015 über das Tor-Netzwerk erreichbare russischsprachige Darknet-Plattform. Ihr Schwerpunkt bildete der Han-del mit illegalen Betäubungsmitteln, zudem wurden über die Plattform weltweit ausgespähte Daten, gefälschte Dokumente sowie digitale Dienstleistungen gewinnbringend angeboten. Auf dem Marktplatz waren ca. 17 Mio. Kunden- und über 19.000 Verkäuferkonten registriert.
„Hydra Market“ dürfte nach Einschätzung von ZIT und BKA der umsatzstärkste illegale Marktplatz weltweit gewesen sein. Dessen Umsätze beliefen sich alleine im Jahr 2020 auf mindestens 1,23 Mrd. Euro. Insbesondere durch den von der Plattform bereitgestellten „Bitcoin Bank Mixer“, einen Dienst zur Verschleierung digitaler Transaktionen, wurden Kryptoermittlungen für Strafverfolgungsbehörden immens erschwert.
Quelle: BKA
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